Kinderkrankengeld
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege enthält außerdem ergänzende Regelungen zum Kinderkrankengeld. Das Kinderkrankengeld erhalten gesetzlich versicherte Eltern auf Antrag, wenn ein Kind unter zwölf Jahren erkrankt ist. Eltern erhalten ab 2026 pro Kind und Elternteil 15 Tage, Alleinerziehende 30 Tage. Damit wurde die in der Corona-Pandemie per Gesetz festgelegte Anzahl der Tage auch für 2026 fortgeschrieben. Ursprünglich waren nur zehn Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil festgeschrieben.
Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlen Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Stand: 24. Februar 2026
Über uns: Wir von GUDDAS & UTECH sind Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt in Oldenburg in Holstein. Seit über 60 Jahren betreuen wir unsere Mandanten im Bereich der Steuerberatung und Rechtsberatung. Nutzen Sie unser Kontaktformular und treten Sie mit uns in Kontakt!